Schwarzarbeit
Der Begriff Schwarzarbeit kommt aus dem Handwerk und beschränkte sich ursprünglich auf Tätigkeiten, für die der Ausführende nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (beispielsweise die Meisterprüfung) verfügte.
Im Etymologischen Wörterbuch der deutschen Sprache wird schwärzen, einem Begriff aus dem Rotwelschen (18. Jahrhundert., schwarzen/schwerzen: „etwas bei Nacht tun“, allgemein „illegal tun/kaufen“) zugeschrieben. „Schwarz“ hängt demnach etymologisch zusammen mit „schmutzig“. Die Bezeichnungen „Schwarzarbeit“ oder „jemanden. anschwärzen“ lassen sich auf das rotwelsche „schwärzen“ = „schmuggeln“ = „etwas bei Nacht tun“ zurückführen.
Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung beziehungsweise Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird. Schwarzarbeit ist Teil der illegalen Schattenwirtschaft.